Abklärung

Bei einem Verdacht auf Autismus stellt sich oft die Frage, ob eine Abklärung sinnvoll ist. Die aus der Abklärung resultierenden Ergebnisse sind in der Regel entlastend, manchmal können sie jedoch auch grosse Belastung bedeuten.

Bei Kindern besteht das Hauptziel darin, Autismus so früh wie möglich zu erfassen (Diagnosestellung in Zusammenarbeit mit Ärzten und Psychiatern). Wird eine Autismus-Spektrum-Störung diagnostiziert, sollte möglichst früh mit intensiver Therapie begonnen werden. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass eine möglichst frühe gezielte und intensive Förderung die besten Resultate ergibt. Je früher desto besser!

Die Abklärung und die Diagnose können viele Erklärungen liefern für bisher un- odermissverstandenes Verhalten der betroffenen Person. Es besteht aber auch das Risiko, dass die betroffene Person in der Folge als „Autist“ angesehen wird, was zur Folge haben kann, dass die individuelle Persönlichkeit in den Hintergrund tritt und Fertigkeiten der Person fälschlicherweise im Voraus abgesprochen werden.

Im Allgemeinen berichten betroffene Menschen oder Eltern, dass sie froh waren, endlich Klarheit zu haben, dass sie die Diagnose aber wenigen Menschen mitteilen würden. Einige waren auch etwas enttäuscht über die uneindeutigen Resultate.

Die Abklärung erfolgt immer mittels verschiedenen, standardisierten Fragebogen und standardisierten Tests. Zentral bei der Abklärung einer Autismus-Spektrum-Störung ist zudem immer der klinische Eindruck. Dies bedeutet, dass sich eine Fachperson im persönlichen Kontakt ein Bild verschaffen muss. Die Fachperson muss über fundierte Kenntnisse und Erfahrung im Bereich Diagnostik bei Autismus-Spektrum-Störungen haben.

In den meisten Kantonen hat es inzwischen Stellen, die sich ein grosses Know-How und viel Erfahrung angeeignet haben und entsprechend als Fachstellen fungieren. Am besten erkundigt man sich innerhalb des Kantons nach der Adresse. Auch kann autismus schweiz (www.autismus.ch) die entsprechenden Fachstellen vermitteln. Die Abklärungen bei diesen Fachstellen können meist über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Die Abklärung erfolgt immer mittels standardisierten Fragebögen und standardisierten Tests. Aber zentral bei der Abklärung einer Autismus-Spektrum-Störung ist immer der klinische Eindruck. Dies bedeutet, dass eine Fachperson sich im persönlichen Kontakt ein Bild verschaffen muss. Die Fachperson muss über fundierte Kenntnisse und Erfahrung im Bereich Diagnostik bei ASS haben.

In den meisten Kantonen hat es inzwischen Stellen, die sich ein grosses Know-How und viel Erfahrung angeeignet haben und entsprechend als Fachstellen fungieren. Am besten erkundigt man sich innerhalb des Kantons nach der Adresse. Auch kann autismus schweiz (www.autismus.ch) die entsprechenden Fachstellen vermitteln. Die Abklärungen bei diesen Fachstellen können meist über die Krankenkasse abgerechnet werden.