Abklärung

Aus vielen verschiedenen Gründen kann der Gedanke aufkommen, dass ein Mensch von einer Autismus-Spektrum-Störung betroffen ist. Aus dem Verdacht erwächst schnell die Frage, ob eine Abklärung gemacht werden soll. Diese kann aber nicht mit einem für alle gültigem Ja oder Nein beantwortet werden. Die aus der Abklärung resultierenden Ergebnisse können für die einen sehr entlastend wirken, für andere jedoch eine grosse Belastung bedeuten. Noch schwieriger ist es oft, wenn man die Entscheidung pro und kontra für eine andere Person treffen muss.

Bei Kindern ist es wichtig, dass die Abklärung so früh wie möglich gemacht wird. Erkennt man aufgrund dieser das Vorhandensein einer Autismus-Spektrum-Störung, sollte möglichst früh mit intensiver Therapie begonnen werden. Man weiss aus verschiedenen Studien: Je früher desto besser!

Eine Abklärung sollte nicht gemacht werden, wenn man von anderen unter Druck gesetzt wird und man selber am Sinn oder an der Richtigkeit des Zeitpunkts zweifelt. Die Ergebnisse der Abklärung bringen selten Licht in allzu wirre Situationen oder helfen auch nicht, einen Konflikt zu klären. Es hilft aber, die eigene Situation und Haltung zu stärken und Forderungen nach autismusspezifischer Unterstützung einzubringen. Es kann auch persönlich zur Klärung beitragen, falls man verunsichert ist.

Die Abklärung und die Diagnose können viele Erklärungen liefern für bisher un- oder missverstandenes Verhalten der betroffenen Person. Es besteht aber auch das Risiko, dass die betroffene Person in der Folge als „Autist“ angesehen wird, was zur Folge haben kann, dass die individuelle Persönlichkeit in den Hintergrund tritt und Fertigkeiten der Person fälschlicherweise im Voraus abgesprochen werden. Diese Gefahr besteht vor allem dann, wenn die Diagnose einem sehr grossen Umfeld kommuniziert wird.

Im Allgemeinen berichten betroffene Menschen oder Eltern, dass sie froh waren, endlich Klarheit zu haben, dass sie die Diagnose aber wenigen Menschen mitteilen würden. Einige waren aber auch etwas enttäuscht über die uneindeutigen Resultate.

Die Abklärung erfolgt immer mittels standardisierten Fragebögen und standardisierten Tests. Aber zentral bei der Abklärung einer Autismus-Spektrum-Störung ist immer der klinische Eindruck. Dies bedeutet, dass eine Fachperson im persönlichen Kontakt sich ein Bild verschaffen muss. Die Fachperson muss sich mit der Thematik gut auskennen und verschiedene Betroffene kennen, damit sie die Vielfältigkeit der Symptomatik kennt, und entsprechend die dem erkennbaren Verhalten zugrundeliegende Problematik herausarbeiten kann.

Dies unterstreicht auch, dass die Abklärung unbedingt bei einer erfahrenen Person gemacht werden sollte. In den meisten Kantonen hat es inzwischen Stellen, die sich ein grosses Know-how und viel Erfahrung angeeignet haben und entsprechend als Fachstellen fungieren. Am besten erkundigt man sich innerhalb des Kantons nach der Adresse. Auch kann autismus deutsche schweiz (www.autismus.ch) die entsprechenden Fachstellen vermitteln. Die Abklärungen bei diesen Fachstellen können meist über die Krankenkasse abgerechnet werden.